Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir ab 01.02.2024
oder früher
einen engagierten Gemeindearbeiter (m/w/d), der uns bei den anfallenden Aufgaben und Arbeiten in einer 1000-Seelen-Gemeinde mit zwei Ortsteilen unterstützen möchte. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen bis zum 16.01.2024
wie folgt ein:
Gemeinde Neverin
über Amt Neverin
Bewerbungs-und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
Datenschutz: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zweckgebunden erhoben, verarbeitet und gespeichert werden ( DSGVO/ BDSG-neu). Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
Hinweis: Die Gemeinde Neverin ist nicht gebunden an die Tarife des TVöD für Kommunen, richtet sich aber in Anlehnung an ihrer Entwicklung. Entscheidendes Gremium ist die Gemeindevertretung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.