Die Mitfahrbank ist eine Bank, die (nicht nur) zum Ausruhen gedacht ist. Wenn Sie hier Platz nehmen, signalisieren Sie den vorbeifahrenden Autos, dass Sie gerne kostenlos mitgenommen werden möchten. Die Absicht mitgenommen zu werden wird zusätzlich durch die Beschilderung der Bank unterstützt, auf der Sie die gewünschte Fahrtrichtung anzeigen können.
Einfach auf der Mitfahrbank Platz nehmen und das gewünschte Richtungsschild umklappen. Jetzt erkennt der/die Autofahrer/in, wohin Sie möchten. Nun heißt es, abwarten bis jemand anhält und Sie einsteigen können. Schon geht die Fahrt los!
Wenn eine Person auf der Mitfahrbank Platz genommen hat und mit dem Richtungsschild anzeigt, wohin sie gerne fahren möchte, können Sie als Autofahrer/in auf einen Blick erkennen, ob ein gemeinsames Ziel verfolgt wird. Zum Anhalten und/oder Parken sind stets die Regeln der StVO einzuhalten. Also anhalten und der Person von dort eine Mitfahrt anbieten oder in Ruhe austeigen lassen.
In erster Linie ist die Mitfahrbank für kurze, spontane Fahrten gedacht. Für diese Strecken sind die Richtungsschilder an der Bank installiert. Möchte jemand jedoch ein Stückchen weiter mitgenommen werden, so kann dieser diesen Wunsch natürlich mit dem Fahrer / der Fahrerin vor dem Einstieg besprechen. Vielleicht liegt der Wunschzielort ja noch immer auf dem Weg.
Solang in den Zielregionen keine Mitfahrbänke bereit stehen, planen Sie bitte vorab, wie Sie am besten zurück nach Neverin kommen. Wir als Gemeinde werden für das Aufstellen in Nachbargemeinden werben und hoffen auf Nachahmer.
Alle, die gern kostenlos mitgenommen werden möchten und mindestens 14 Jahre alt sind, können die Bank nutzen. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Die Idee der Mitfahrbank basiert auf einem Solidaritätsprinzip der Dorfbewohner-/innen; darauf, dass man sich gegenseitig kennt und hilft. Die Benutzung der Bank und der Mitfahrgelegenheit ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Für ein besseres Sicherheitsgefühl können sich Autofahrer bei der Gemeinde anmelden. Bei der Registrierung werden der Name und das Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst und man erhält eine Karte, die man im Auto hinterlegen kann. So ist es für den/die Mitfahrende/n vor dem Einsteigen ersichtlich, dass sich der Fahrer / die Fahrerin bei der Gemeinde angemeldet hat.
Während der Fahrt sind Personenschäden der Beifahrer-/innen über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgedeckt, sollte es zu einem Unfall kommen. Für Schäden beim Ein- und Aussteigen ist eine Privat-Haftpflicht- und Unfallversicherung empfehlenswert. Die Gemeinde Neverin übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden.
Fahrtrichtungen
Trollenhagen
Altentreptow
Inbetriebnahme
19.07.2023
Fahrtrichtungen
Rossow
Friedland
Inbetriebnahme
20.07.2023
Fahrtrichtungen
Ihlenfeld
Neubrandenburg-Datzeberg/Nord
Neubrandenburg-Oststadt
Neubrandenburg-Zentrum
Inbetriebnahme
17.08.2023
Fahrtrichtungen
Glocksin
Neuenkirchen
Warlin
Inbetriebnahme
20.04.2024
Vielen Dank für Ihre freiwillige Registrierung als Fahrerin / Fahrer für die Neveriner Mitfahrbänke. Wir stellen Ihnen in kürze ein Hinweisschild für die Windschutzscheibe zur Verfügung.