Bauberatung in luftiger Höhe
Begehung des zukünftigen Standorts einer Mobilfunkantennenanlage

Heute Morgen gab es in Neverin eine Baubesprechung der etwas anderen Art - nämlich auf dem Dach eines Wohnblocks. Hier soll bis vorauss. Sommer/Herbst 2020 eine Antennenanlage der Telekom installiert werden, die den Ort mit besserem Mobilfunk- und LTE-Empfang versorgt.
Gemeindevertreter Christoph Ziegner und ich haben hier zusammen mit Statikern und Baufachleuten der ausführenden Firmen Details zum Standort besprochen. Dabei bot sich nebenher ein schöner Ausblick über das Dorf.
Die Gemeindevertretung hatte im Spätsommer des vergangenen Jahres beschlossen sich bei der Aktion "Wir jagen Funklöcher" der Telekom zu bewerben und erhielt letztlich den Standortzuschlag. Als möglicher Platz für die etwa 10 Meter hohe Antennenanlage wurde das Dach eines Wohnblocks vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde in einem zweiten Beschluss angenommen und die Fläche entsprechend vermietet.
Fertigstellung des Baus wird voraussichtlich im Sommer / Herbst 2020 sein, ein genaues Datum der Inbetriebnahme gibt es allerdings noch nicht.
Die geplante Antenne der Telekom wird der dritte Mobilfunkmast im Ort. Es gibt bisher einen des Anbeiters Vodafone in Höhe der Gartenstraße und einen zweiten von Telefonica/O2 in Höhe der ehem. Mülldeponie in Richtung Rossow.
Die Telekom betreibt aktuell 4 Anlagen im Amtsbereich Neverin, insgesamt 10 weitere Standorte, Neverin ist einer davon, sollen folgen. So hat sich beispielsweise auch die Gemeinde Beseritz beworben und erhält aller Voraussicht nach einen Komplettneubau eines Antennenturms.
Eine Gesamtübersicht der Funkstandorte kann man hier einsehen:
https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx
Bevor ein Mobilfunkstandort in Betrieb genommen wird, ist die Erteilung einer Standortbescheinigung für den jeweiligen Mobilfunkstandort seitens der Bundesnetzagentur erforderlich. Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch den Mobilfunk hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt. Diese sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) gesetzlich verankert worden. Der Betrieb von Mobilfunkanlagen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und basiert auf der Grundlage der deutschen Grenzwerte. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch die erteilte Standortortbescheinigung der Bundesnetzagentur bestätigt. Die unabhängige Bundesnetzagentur prüft, ob die Grenzwerte in der Praxis eingehalten werden. Dies geschieht sowohl vor Inbetriebnahme einer Basisstation als auch unangemeldet während des Betriebs. Dabei werden für jeden Standort nicht nur die elektromagnetischen Felder der jeweiligen Basisstation berücksichtigt, sondern auch die Felder anderer ortsfester Sendeanlagen in der Nähe.
Bezugnehmend auf einige Anfragen der Anwohner habe ich bei den Verantwortlichen der Telekom um weitere Informationen bzgl. einer möglichen Gesundheitsgefährdung gebeten. In Auszügen heißt es seitens der Telekom darin:
"Die internationale
Strahlenschutzkommission (ICNIRP) hat erneut die Gültigkeit der
geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk bestätigt. Bei der Festlegung der
Grenzwerte wurde ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor berücksichtigt.
Dadurch wird die sichere Nutzung des Mobilfunks für alle - auch für
Kinder, ältere Menschen oder Kranke – gewährleistet. Auch der
gemeinnützige Dachverband der Deutschen Kinderärzte „KinderUmwelt“
bestätigt die Sicherheit der Kinder in der Nähe von Mobilfunkstationen:
„…nach allen vorliegenden Kenntnissen keine Gründe, den Aufenthalt von
Kindern und Jugendlichen in der Umgebung
von Mobilfunkstationen einzuschränken“ ..."
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gern mit weiterem Informationsmaterial zur Verfügung.
Bürgermeister










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