Information über geplante Kontrollen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über das unzulässige Ableiten von Oberflächenwasser und Abwässern auf öffentliche Straßen
Sehr
geehrte Einwohner der Gemeinde Neverin,
gemäß Straßen- und Wegegesetz ist das Ableiten von Abwässern und
Oberflächenwasser von privaten Grundstücken auf öffentliche Straßen unzulässig
und wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro
geahndet.
Da im Rahmen der Unterhaltung des Kreisstraßennetzes immer wieder Verstöße
festgestellt werden, hat mir der Landkreis mitgeteilt, diese zukünftig nicht
mehr zu tolerieren.
Es werden daher Kontrollen
stattfinden,
über die ich Sie hiermit informiere.
Gemäß der Anordnung des Landkreises haben Grundstückseigentümer bis zum
01. Mai 2020 die Möglichkeit
,
gesetzeswidrige Zustände zu beseitigen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Klose
Bürgermeister
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